Keine Frage: Das Recht auf Vergessen gibt einem Bürger die Chance, unangenehme Berichte über einen aus dem Internet zu entfernen. Damit lassen sich offensichtliche Unwahrheiten glatt bügeln, aber auch unangenehme Wahrheiten. Ich kann nicht sagen, dass mir besonders häufig Hinweise auf solche Korrekturen im Index von Google untergekommen sind. Als ich jedoch neulich nach »Georges Simenon« suchte, war ich doch überrascht, als ich nebenstehende Mitteilung vernahm.